Mitgliederversammlung: DUV setzt entscheidende Impulse bei der Diskussion um die EU-Kleinanlegerstrategie

Das Berliner Allianz-Forum, mit seinem imposanten Blick auf das Brandenburger Tor, war der Schauplatz der ersten Mitgliederversammlung des DUV in 2023. Die Versammlung war ein bedeutendes Ereignis, das zu einem kritischen Zeitpunkt stattfand: mitten in den ersten Monaten des Jahres, in denen die Debatte um die EU-Kleinanlegerstrategie, die am Vortag im Entwurf vorgestellt wurde, ihren Höhepunkt erreichte. Aus diesem Grund nahm das von EU-Kommissarin Mairead McGuiness verfasste Papier am 25. Mai eine zentrale Position während der Tagung ein.

DUV-Vorsitzender Dr. Helge Lach nahm die Gelegenheit wahr, die Mitglieder und Gäste am Vormittag in den Räumen der Allianz am Pariser Platz zu begrüßen. Zu Beginn gab er einen detaillierten Überblick über das Engagement des DUV in der Debatte um die EU-Kleinanlegerstrategie. Lach verkündete, dass es dem DUV gelungen sei, ihre entscheidenden Argumente gegen ein generelles Provisionsverbot bei den Entscheidungsträgern einzubringen. Er betonte jedoch, dass der nun vorgelegte Entwurf weiterhin erheblichen Diskussionsbedarf biete. Daher beabsichtige der DUV, sich aktiv in die Diskussionen mit dem Parlament und dem Rat einzubringen.

Die bevorstehende Mitgliederversammlung im Oktober in Brüssel wurde als ideale Plattform dafür gesehen. Lach unterstrich drei zentrale Punkte: Während im Entwurf der Retail Investment Strategy kein generelles Provisionsverbot vorgesehen ist, enthält dieser dennoch Verbote unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel für die Vermittlung ohne Beratung (execution only) und bei „unabhängiger Beratung“. Von Relevanz sei auch der Plan, ESMA und EIOPA mit einer Ermächtigungsklausel auszustatten, mit dem Ziel, auf der Grundlage der von den zuständigen nationalen Behörden gemeldeten Daten über die Kosten und die Leistung der Produkte Benchmarks zu entwickeln. Dr. Lach war der Ansicht, dass das angestrebte „Value-for-money“-Prinzip – eine Kostenkontrolle mit Fokus auf die Vergütung von Vermittlern – nichts anderes als eine versteckte Provisionsdeckelung sei. Die Kosten für Beratung werden ausschließlich als wertmindernd betrachtet. Lach betonte, dass der vorgelegte Entwurf keinesfalls das Ende eines Provisionsverbots bedeutete und verwies auf die Revisionsklausel (3 Jahre): Man wolle seitens der EU nach 3 Jahren eine erneute Prüfung vornehmen. Diese bleibt zunächst abzuwarten.