Neue Programme und Strategien der EIOPA und ESMA

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörte ESMA erstrahlt im neuen Design passend zum vorgestellten mehrjährigen Arbeitsprogramm. Aber was steckt hinter den Plänen für 2023 und die kommenden Jahre?

 

ESMA legt kurz- und mittelfristiges Arbeitsprogramm vor

Die ESMA hat im Herbst vergangenen Jahres sowohl ihre neue Langfriststrategie bis 2028 als auch ihr Jahresprogramm für 2023 vorgelegt. Interessant ist, dass sich die Aufsichtsbehörden mit den neuen Programmen endgültig von den Zyklen ihrer „Mutterbehörde“, der Europäischen Kommission, lösen und eine Planung von 2023-2028 vorlegen, also über die Amtszeit der aktuellen Kommission hinaus.

In ihrer Strategie legt die ESMA ihre langfristigen Prioritäten dar und erläutert, wie sie ihre Kompetenzen und ihr Instrumentarium nutzen wird, um auf künftige Herausforderungen und Entwicklungen zu reagieren. 

„Die ESMA-Strategie 2023-2028 konzentriert sich auf drei Prioritäten und zwei thematische Treiber. Die Förderung der Effektivität und Stabilität der EU-Märkte und die Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern, beides durch eine verstärkte Aufsicht, stehen im Mittelpunkt der Arbeit der ESMA“, erklärt die ESMA-Chefin Verena Ross.

Die thematischen Schwerpunkte liegen vor allem in den Bereichen Sustainable Finance und technologische Innovation: „Die beiden Haupttreiber Nachhaltigkeit sowie Technologie- und Dateninnovation sind nun ebenfalls in allen Bereichen der Organisation verankert“, so Ross in einer Mitteilung der ESMA. Weitere Aufgaben für das kommende Jahr ergeben sich aus dem Joint Work Programm, das ESMA, EIOPA und EBA zusammen vorlegen.

Insgesamt sind die Arbeitsschwerpunkte der ESMA damit klar umrissen: 

Nachhaltige Finanzen

Erwartungsgemäß nimmt das Thema „Nachhaltiges Finanzwesen“ viel Raum in der Strategie ein und steht weiterhin ganz oben auf der Prioritätenliste. Es geht darum, die verbleibenden technischen Standards im Rahmen der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) zu entwickeln und die Arbeit zur Bekämpfung von Greenwashing fortzuführen. Zu diesem Zweck soll es eine gemeinsame Aufsichtsmaßnahme geben (Common Supervisory Action, CSA).

Zusätzlich erwartet die ESMA, dass sie beauftragt wird, den regulatorischen Rahmen für nachhaltige Finanzen auch in Zukunft intensiv zu unterstützen, und zwar im Rahmen der Richtlinie über die nachhaltige Berichterstattung von Unternehmen, der vorgeschlagenen Verordnung für grüne EU-Anleihen und der SFDR.

Technologische Innovation und effektive Datennutzung

Die ESMA möchte sicherstellen, dass die Finanzregulierung a) keine Innovationen behindert und b) gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für neu entstehende Akteure und Produkte sowie traditionellere Produkte gewährleistet. Ebenfalls im Bereich Digitales sind die geplanten Arbeiten an den technischen Standards und Leitlinien zur DORA-Verordnung anzusiedeln.

Verbesserter Kleinanlegerschutz

Im Herzen der Programme auch hier: Fragen des Anlegerschutzes. Dabei geht es vor allem um die Auswirkungen von Kosten und Gebühren auf den Ertrag des Kleinanlegers. Eine neue Arbeitsgruppe zum Thema Mystery Shopping soll alle neuen Erkenntnisse koordinieren. Zusätzlich möchte man sich noch intensiver mit unterschiedlichem Verbraucherverhalten befassen (behavioral finance). Im Rahmen des Joint Committees werden die PRIIPs-Verordnung überarbeitet sowie die Themen zur finanziellen Bildung und Anlegerbefähigung weiter vorangebracht.

Stärkung der Aufsicht, effektiver Märkte sowie Finanzstabilität

Daneben befasst sich die ESMA mit zahlreichen Fragen zu den Themen Märkte und Infrastrukturen. So geht es unter dem Stichpunkt „Förderung effektiver Märkte und der Finanzmarktstabilität“ vor allem darum, faire, geordnete und wirksame Märkte zu gewährleisten, die Transparenz zu erhöhen und die Finanzstabilität zu verbessern. Auch betont die ESMA das Bestreben nach einer gemeinsamen EU-Aufsichtskultur. Insgesamt sind diese beiden Punkte für unser Geschäft aber von nachrangiger Bedeutung.