Der DUV hat seine gewichtige Stimme genutzt, um diese Petition in die obersten Gremien im politischen Brüssel zu platzieren. Verbandsvorsitzender Dr. Helge Lach überreichte der stellvertretenden Generaldirektorin der Generaldirektion FISMA, Alexandra Jour-Schroeder, diese Unterschriften symbolisch und digital. Die Top-EU-Beamtin versprach, sich des Themas noch einmal anzunehmen. Der DUV wird dazu, wie schon in den vergangenen Monaten, weitere Gespräche in Berlin und Brüssel führen.
Wahlfreiheit für Kunden
Die EU hatte im Rahmen ihrer Wertpapierdienstleistungsrichtlinie MiFID II die Aufzeichnung von telefonischen Abschlüssen im Investmentbereich verbindlich vorgeschrieben. Bei der Umsetzung in nationales Recht wurde festgelegt, dass diese Telefonaufzeichnung zwingend zu erfolgen hat und dabei nicht nur der eigentliche Auftrag aufzuzeichnen ist, sondern in Deutschland auch die komplette Beratung. Dies sogar, wenn am Ende gar kein Auftrag erfolgt. Kundinnen und Kunden, die keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen, dürfen seitdem keine Beratung am Telefon mehr erhalten und können mit ihren Beraterinnen und Beratern telefonisch keine Fragen mehr klären.
Als DUV wollen wir erreichen, dass dabei für Kundinnen und Kunden eine Wahlfreiheit geschaffen wird, die es ihnen ermöglicht, telefonisch beraten zu werden und Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie selbst keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen.